Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 97/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8061
OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 97/00 (https://dejure.org/2001,8061)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2001 - 5 U 97/00 (https://dejure.org/2001,8061)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2001 - 5 U 97/00 (https://dejure.org/2001,8061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabeanspruch an einer Motoryacht; Vorliegen der Voraussetzungen eines Gutglaubenserwerbs; Verlust des Besitzes durch Sicherstellung von Yacht und Schlüsseln wegen Diebstahlsverdachts; Bootsausweis als Indiz für Eigentumsverhältnisse; Freiwillige Herausgabe einer ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 604; ; BGB § 695; ; BGB § 929; ; BGB § 932; ; BGB § 1006

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 929; BGB § 932
    Gutgläubiger Erwerb einer Motorjacht nach Sicherstellung durch die Wasserschutzpolizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 97/00
    Diese liegt vor, wenn der Erwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was sich im gegebenen Fall jedem aufgedrängt hätte (BGH NJW 1994, 2022).
  • OLG Schleswig, 01.03.2018 - 11 U 40/17

    Schadensersatzanspruch gegen ein Bundesland wegen Pflichtverletzung im

    Hoheitlichen Maßnahmen kommt dabei die Vermutung der Rechtswirksamkeit zu; daher sind auch rechtswidrige Verwaltungsakte zunächst wirksam (vgl. Palandt-Herrler, 77. Aufl., § 935 Rn. 6; Kindl in BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck 43. Edition, 3 935 Rn. 10; Bayer in: Erman, BGB, 15. Aufl., § 935 Rn. 9; OLG Brandenburg, OLGR 2004, 89 - Tz. 40 mwN).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 13.18

    (Keine) Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Die Beschwerde übersieht zum einen, dass die Veräußerungsanordnung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf die Behörde übergehen lässt und das Verwaltungsgericht vor diesem Hintergrund keine Anlass hatte, den guten Glauben der Erwerber in das Eigentum des Veräußerers in Frage zu stellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2014 - OVG 5 S 26.14, juris Rn. 4 m.w.N.), und verkennt zum anderen, dass die Wegnahme einer Sache auf Grund eines Hoheitsaktes selbst bei dessen erfolgreichen Anfechtung kein Abhandenkommen nach § 935 BGB begründet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 26. April 2001 - 5 U 97/00 -, OLGR 2004, S. 89, 90; Palandt-Bassenge, BGB, 77. Auflage 2018, § 935 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4523
OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03 (https://dejure.org/2003,4523)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.10.2003 - 1 UF 101/03 (https://dejure.org/2003,4523)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 1 UF 101/03 (https://dejure.org/2003,4523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1603 Abs. 2
    Kindesunterhalt, Leistungsunfähigkeit, Umschulung, Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Abänderungskorrekturklage auf Herabsetzung des Unterhalts und Abänderungsklage auf Wegfall der Kindesunterhaltspflicht; Zumutbare Erwerbstätigkeit und Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen; Anforderungen an die Bemühungen des arbeitslosen Unterhaltspflichtigen der ...

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2
    Zulässigkeit der Berufung auf Leistungsunfähigkeit durch den Unterhaltsschuldner gegenüber minderjährigen Kindern für die Dauer einer vom Arbeitsamt bewilligten Umschulung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 43 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1603 Abs. 2 BGB
    Unterhaltsverpflichtung für die Dauer einer Umschulung (RiOLG Eckard Wiedenlübbert; Neue Justiz 3/2004, S. 131-132)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 76
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03
    Dazu gehört nicht nur die Stellensuche über das Arbeitsamt, sondern auch, dass er sich aus eigenem Antrieb laufend über Zeitungsannoncen, Vermittlungsagenturen und ähnliches um Arbeit bemüht (BGH, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 374 = NJW 1994, 1002, 1003).

    Notfalls muss er auch andere Tätigkeiten bis hin zu Aushilfs- und Gelegenheitsarbeiten übernehmen (BGH, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.12.1993, a.a.O.).

    In derartigen Fällen wird zu prüfen sein, ob es dem Unterhaltspflichtigen nicht zuzumuten ist, die nunmehr angestrebte Ausbildung zu verschieben und ihre Aufnahme solange zurückzustellen, bis die Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig sind oder mit einem etwaigen reduzierten Unterhalt, den der Unterhaltspflichtige auch während der Ausbildung zu leisten vermag, ihr Auskommen finden (BGH, Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 375 = NJW 1994, 1002, 1004; FA-FamR/ Gerhardt, 4. Auflage 2002, 6. Kap. Rdn. 173).

    Es genügt, wenn nicht auszuschließen ist, dass bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance mit einem erzielbaren Einkommen bestanden hätte (BGH, Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 374 = NJW 1994, 1002, 1003).

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98

    Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens

    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03
    Dabei obliegt ihm aufgrund seiner erweiterten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Ausnutzung seiner Arbeitskraft, die es ihm ermöglicht, nicht nur den Mindestbedarf, sondern auch den angemessenen Unterhalt der Kinder sicherzustellen (st. Rspr. des BGH, vgl. Urteil vom 31.05.2000 = FamRZ 2000, 1358, 1359 = FuR 2001, 220, 223 = NJW-RR 2000, 1385, 1386, m.w.N.; Wendl/ Haußleiter, Unterhaltsrecht, 5. Auflage 2000, § 1 Rdn. 389).

    Dazu gehört nicht nur die Stellensuche über das Arbeitsamt, sondern auch, dass er sich aus eigenem Antrieb laufend über Zeitungsannoncen, Vermittlungsagenturen und ähnliches um Arbeit bemüht (BGH, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 374 = NJW 1994, 1002, 1003).

    Notfalls muss er auch andere Tätigkeiten bis hin zu Aushilfs- und Gelegenheitsarbeiten übernehmen (BGH, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.12.1993, a.a.O.).

    Um seiner Darlegungs- und Beweislast für hinreichende Bemühungen zu genügen, muss der Unterhaltspflichtige auch in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen unternommen hat, eine Arbeitsstelle zu finden (BGH, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.11.1995 = FamRZ 1996, 345, 346 = NJW 1996, 517, 518).

  • OLG Jena, 15.12.1998 - WF 87/98
    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03
    Von dem Arbeitssuchenden kann grundsätzlich der für eine vollschichtige Erwerbstätigkeit notwendige Zeitaufwand verlangt werden, d. h. 20 ernsthafte Erwerbsbemühungen im Monat sind vorauszusetzen (st. Rspr. vgl. Senatsbeschluss vom 15.12.1998 = FamRZ 1999, 1523, 1524; Kalthoener/ Büttner/ Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auflage 2002, Rdn. 617, 620).

    Davon ist auszugehen, wenn die Umschulungsmaßnahme vom Arbeitsamt bewilligt wurde (Senatsbeschluss vom 15.12.1998 = FamRZ 1999, 1523, 1524).

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03
    Um seiner Darlegungs- und Beweislast für hinreichende Bemühungen zu genügen, muss der Unterhaltspflichtige auch in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen unternommen hat, eine Arbeitsstelle zu finden (BGH, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.11.1995 = FamRZ 1996, 345, 346 = NJW 1996, 517, 518).
  • OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03

    Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des

    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen (Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76f m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.06.2007 - 3 UF 24/07

    Zurechnung einer fiktiven Lohnfortzahlung bei gesteigerter Unterhaltspflicht für

    Denn die vom Beklagten aufgelisteten angeblichen Bewerbungsbemühungen, insgesamt 17 an der Zahl, sind unter Zugrundelegung der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu BGH FamRZ 2000m 1358, 1359; OLG Naumburg FamRZ 2003, 1022, 1023; OLG Koblenz FamRZ 2000, 313 f.; OLG Jena NJW-RR 2004, 76, 77) bereits zahlenmäßig nicht ausreichend.
  • OLG Jena, 19.03.2015 - 1 UF 637/14

    Unterhaltsabänderungsverfahren, Zurechnung eines fiktiven Einkommens beim

    Allerdings wird seine Leistungsfähigkeit nicht nur durch die tatsächlich vorhandenen, sondern auch durch solche Mittel bestimmt, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit unter Umständen auch im Wege eines Orts- oder Berufswechsels erreichen könnte (Senat, NJW-RR 2004, 76 f. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 12.06.2007 - 3 UF 23/07

    Zurechnung fiktiver Lohnfortzahlung und anschließend fiktiven Krankengeldbezugs

    Denn die vom Beklagten aufgelisteten angeblichen Bewerbungsbemühungen, insgesamt 17 an der Zahl, sind unter Zugrundelegung der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu BGH FamRZ 2000m 1358, 1359; OLG Naumburg FamRZ 2003, 1022, 1023; OLG Koblenz FamRZ 2000, 313 f.; OLG Jena NJW-RR 2004, 76, 77) bereits zahlenmäßig nicht ausreichend.
  • OLG Hamm, 24.03.2004 - 11 UF 48/04

    Gewährung von Kindesunterhalt - zum Nachweis der fehlenden bzw. eingeschränkten

    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen (Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO. § 1 Rz. 427; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76 f m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02

    Verurteilung zur Zahlung rückständigen Kindesunterhalts; Eröffnung des

    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen ( Wendl/Staudigl-Haußleiter, aa0.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76 f m.w.N. ).
  • OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02

    Verpflichtung zu rückwirkenden Unterhaltszahlungen im Fall der Eröffnung eines

    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen ( Wendl/Staudigl-Haußleiter, aa0.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76 f m.w.N. ).
  • OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02

    Leistungsunfähigkeit des gegenüber einem minderjährigen nichtehelichen Kind zum

    In derartigen Fällen wird zu prüfen sein, ob es dem Unterhaltspflichtigen nicht zuzumuten ist, die nunmehr angestrebte Ausbildung zu verschieben und ihre Aufnahme solange zurückzustellen, bis die Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig sind oder mit einem etwaigen reduzierten Unterhalt, den der Unterhaltspflichtige auch während der Ausbildung zu leisten vermag, ihr Auskommen finden (BGH, Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 375 = NJW 1994, 1002, 1004; Senatsurteil vom 16.10.2003 = NJW-RR 2004, 76 ; FA-FamR/Gerhardt, 4. Auflage 2002, 6. Kap. Rdn. 173).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5200
OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03 (https://dejure.org/2003,5200)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.2003 - 24 U 117/03 (https://dejure.org/2003,5200)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 24 U 117/03 (https://dejure.org/2003,5200)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; ; BGB § 653; ; BGB § 653 Abs. 1; ; BGB §§ 812 ff.; ; HGB § 354

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 653
    Zustandekommen eines Maklervertrags, wenn der Interessent keine Provision zahlen will

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast beim Zustandekommen eines Maklervertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zustandekommen eines Maklervertrages, Einigung über den Abschluss, Provision, Einwand des Interessenten, Darlegungs- und Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 623
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 27/80

    Anspruch aus einem Maklervertrag - Vereinbarung einer Verkäuferprovision in einem

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Dabei muss es sich um eine vertragliche Übertragung handeln (BGH NJW 1981, 279; NJW 1981, 1444).

    Die Beweislast für den Abschluss eines Maklervertrages trägt nach allgemeinen Grundsätzen aber der Makler (BGH NJW 1981, 279, 280; Baumgärtel-Laumen, § 653 Rn. 1 und § 652 Rn. 1; Münchener Kommentar-Roth, BGB, 3. Aufl., § 652 Rdn. 85; Palandt-Sprau, § 652 Rn. 55; Soergel-Lorentz, BGB, 12. Aufl., § 652 Rdn. 109).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945; Staudinger-Reuter a.aO.).

    Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes des Beklagten, er habe darauf hingewiesen, dass er keine Provision zahlen werde, ist Sache des für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342; wohl auch Staudinger-Reuter a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1444 und § 653 Abs. 1 BGB, der einen Maklervertrag indessen gerade voraussetzt).

  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 94/80

    Beweislast für die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit bei einem Maklervertrag -

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Das Landgericht verkenne, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1981, 1444) der Maklerkunde gemäß § 653 Abs. 1 BGB die Beweislast für die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit habe, wenn die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten sei.

    Dabei muss es sich um eine vertragliche Übertragung handeln (BGH NJW 1981, 279; NJW 1981, 1444).

    Erst wenn der Abschluss des Maklervertrages (Übertragung der Maklerleistung) feststeht, hat der Maklerkunde, sofern die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten war, die Unentgeltlichkeit zu beweisen (BGH NJW 1981, 1444).

    Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes des Beklagten, er habe darauf hingewiesen, dass er keine Provision zahlen werde, ist Sache des für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342; wohl auch Staudinger-Reuter a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1444 und § 653 Abs. 1 BGB, der einen Maklervertrag indessen gerade voraussetzt).

  • BGH, 06.12.2001 - III ZR 296/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Der Abschluss eines Maklervertrages ist dann anzunehmen, wenn der Interessent in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens Maklerdienste entgegennimmt (BGH NJW 2002, 817 und 1945; Palandt-Sprau § 652 Rn. 4 jew. m. w. N.).

    Darf der Interessent davon ausgehen, dass der Makler von der anderen Seite beauftragt worden ist, so rechtfertigt allein der Umstand, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Makler handelt, nicht die Annahme eines Maklervertrages mit dem Interessenten (vgl. BGHZ 95, 393, 395; NJW-RR 1996, 114 und 1945; NJW 2002, 817 und 1945).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945; Staudinger-Reuter a.aO.).

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Sache des Maklers ist es, klare Verhältnisse zu schaffen; jede Unklarheit über einen Vertragsschluss geht zu seinen Lasten (BGH NJW-RR 1996, 114; Palandt-Sprau, § 652 Rn. 3; Soergel-Lorentz § 652 Rdn. 7 f. m. w. N.).

    Darf der Interessent davon ausgehen, dass der Makler von der anderen Seite beauftragt worden ist, so rechtfertigt allein der Umstand, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Makler handelt, nicht die Annahme eines Maklervertrages mit dem Interessenten (vgl. BGHZ 95, 393, 395; NJW-RR 1996, 114 und 1945; NJW 2002, 817 und 1945).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945; Staudinger-Reuter a.aO.).

  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945; Staudinger-Reuter a.aO.).

    Sie ist nur dann wirkungslos, wenn aus dem Verhalten des Erklärenden notwendigerweise auf einen bestimmten rechtsgeschäftlichen Willen geschlossen werden muss, seine Handlungsweise also eine andere Deutung nicht zulässt (BGH NJW-RR 1986, 1496, 1497).

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Darf der Interessent davon ausgehen, dass der Makler von der anderen Seite beauftragt worden ist, so rechtfertigt allein der Umstand, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Makler handelt, nicht die Annahme eines Maklervertrages mit dem Interessenten (vgl. BGHZ 95, 393, 395; NJW-RR 1996, 114 und 1945; NJW 2002, 817 und 1945).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945; Staudinger-Reuter a.aO.).

  • OLG Köln, 27.08.1987 - 10 U 11/87

    Entgegennahme des Maklernachweises als stillschweigende Annahme eines Angebotes

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Tritt der Interessent von sich aus an einen gewerblichen Makler mit der Bitte heran, einen geeigneten Vertragsschluss nachzuweisen oder zu vermitteln, ohne dass der Makler von der Gegenseite beauftragt worden ist, so kann ein Maklervertrag selbst ohne ausdrückliches Provisionsverlangen zustande kommen (OLG Köln NJW-RR 1987, 1529; WM 1989, 693; Münchener Kommentar-Roth § 652 Rdn. 47; Palandt-Sprau § 652 Rdn.4; Soergel-Lorentz § 652 Rdn. 8; Staudinger-Reuter, BGB, Neubearbeitung 2003, §§ 652, 653 Rdn. 6).
  • OLG Hamburg, 10.06.1999 - 13 U 78/98

    Wie kommt der Maklervertrag zustande?

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
    Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes des Beklagten, er habe darauf hingewiesen, dass er keine Provision zahlen werde, ist Sache des für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342; wohl auch Staudinger-Reuter a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1444 und § 653 Abs. 1 BGB, der einen Maklervertrag indessen gerade voraussetzt).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 7 U 51/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Anspruchs auf Zahlung einer

    Soweit sich aus der Rechtsprechung des BGH zu ergeben scheint, dass in den Fällen, in denen nur eine konkludente Annahme des Angebots auf Abschluss eines provisionspflichtigen Maklervertrages durch die Inanspruchnahme (weiterer) Maklerdienste im Raum steht, der Makler zu beweisen habe, dass der Interessent nicht gleichzeitig - wie von ihm behauptet - der Provisionspflichtigkeit widersprochen hat (BGH NJW 1986, 177, vgl. auch MüKo/Roth, § 652 Rdnr. 92; OLG Köln MDR 2004, 623, 624), erscheint diese Verteilung der Beweislast im Rahmen der dargelegten Fälle, in denen der Interessent den Kontakt zum Makler mit einem Suchauftrag initiiert, unter der Geltung des Rechtssatzes, dass jeder im Prozess die ihm günstigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, nicht sachgerecht.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.06.2003 - 13 WF 414/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14291
OLG Koblenz, 13.06.2003 - 13 WF 414/03 (https://dejure.org/2003,14291)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.06.2003 - 13 WF 414/03 (https://dejure.org/2003,14291)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juni 2003 - 13 WF 414/03 (https://dejure.org/2003,14291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Gewährung von Kindesunterhalt für minderjährige Kinder; Vorlage einer Verdienstbescheinigung zwecks Berechnung des Maßes für Kinderunterhalt; Gleichwertigkeit von Betreuungsunterhalt und Barunterhalt für ein minderjähriges Kind; Verpflichtung zur Zahlung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 562
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Damit erhalte das volljährige Kind mehr, als ihm nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien als voller Unterhaltsbedarf zustehe (OLG Koblenz NJW-RR 2005, 586, 587 f.; OLG Koblenz FamRZ 2004, 562, 563; OLG Stuttgart FamRZ 2004, 219 f.; OLG Celle - 15. Zivilsenat - FamRZ 2004, 218 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 553 f.; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1246 f.; OLG Schleswig - 5. Familiensenat - FamRZ 2000, 1245 f.; OLG Schleswig - 4. Familiensenat - FamRZ 2000, 1245; Schwonberg JAmt 2001, 310, 311; Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1612 b Rdn. 6; MünchKomm/Born BGB 4. Aufl. § 1612 b Rdn. 53, 57; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Teil V Rdn. 188 [für Unterhalt über dem Existenzminimum]; Göppinger/Wax/Häußermann Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 789; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 831; Juris PK/Viefhues BGB § 1612 b Rdn. 12; Hoppenz/Hülsmann Familiensachen 8. Aufl. § 1612 b Rdn. 8; Weinreich/Klein Familienrecht 2. Aufl. § 1612 b Rdn. 34).
  • OLG Koblenz, 10.11.2004 - 9 UF 601/04

    Barunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Kindergeldanrechnung bei einer

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, die für eine entsprechende Anwendung des § 1612 b Abs. 3 BGB eintritt (OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1246; OLG Schleswig FamRZ 2000, 1245; OLG Naumburg FamRZ 2002, 1589; OLG Stuttgart FamRZ 2004, 219; OLG Koblenz -13.Senat - FamRZ 2004, 562; OLG Celle FamRZ 2004, 218; Ziff. 14 der Koblenzer Leitlinien).
  • OLG Bremen, 18.02.2005 - 4 UF 83/04

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt

    Eine Differenzierung danach, ob es um den Unterhalt eines volljährigen privilegierten Kindes oder eines Kindes, das sich in der Berufs- oder Hochschulausbildung befindet, geht, wird überwiegend nicht gemacht (vgl. zuletzt OLG München, NJW-RR 2005, 231; OLG Koblenz, 1. FamS, FamRZ 2004, 562; OLG Celle, FamRZ 2004, 218; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 219; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1612 b Rn. 6; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 3. Aufl., Rn. 704 a.E.; Duderstadt, FamRZ 2003, 1058, 1059; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl. V Rn. 189; Oenning in Münchener AnwaltsHandbuchFamilienrecht (Hrsg.Schnitzler), § 7 Rn. 78; jedenfalls für höhere Einkommensgruppen MK/Born, BGB, 4. Aufl., § 1612 b Rn. 56; Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, 8. Aufl., Rn. 789, 802; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rn. 831, Rahm/Künkel/Stollenwerk, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, Kap. 4.2363, Rn. 518.1).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.11.2003 - 13 W 51/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26577
OLG Stuttgart, 05.11.2003 - 13 W 51/03 (https://dejure.org/2003,26577)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.11.2003 - 13 W 51/03 (https://dejure.org/2003,26577)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. November 2003 - 13 W 51/03 (https://dejure.org/2003,26577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gesellschaftsinsolvenz: Wirkung einer Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters für einen anhängigen Aktivprozess des Gemeinschuldners

  • Wolters Kluwer

    Wirkung einer Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters für einen anhängigen Aktivprozess des Gemeinschuldners bei einer Gesellschaftsinsolvenz

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 85 Abs. 2
    Rechtsfolgen der Nichtaufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Diese in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretene Auffassung (BVerwG ZIP 2004, 2145, 2147; OLG Naumburg ZInsO 2000, 154, 155; OLG Rostock ZInsO 2000, 604, 605; OLG Stuttgart OLGR 2004, 89, 90; Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 80 Rn. 9 f, § 85 Rn. 69 f; MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 107 ff; MünchKomm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 26 ff; Nerlich/Römermann/Andres, InsO § 36 Rn. 48 ff; Pape/Uhlenbruck, Insolvenzrecht Rn. 494; Smid, InsO 2. Aufl. § 80 Rn. 30, § 85 Rn. 18; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 24; Henckel, Festschrift für Kreft S. 291, 300 ff; Lwowski/Tetzlaff WM 1999, 2336, 2345 f) erweist sich auch unter Berücksichtigung der Argumentation des Berufungsgerichts als zutreffend.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 24 U 145/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29248
OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 24 U 145/02 (https://dejure.org/2003,29248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.2003 - 24 U 145/02 (https://dejure.org/2003,29248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 2003 - 24 U 145/02 (https://dejure.org/2003,29248)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    Abdingbarkeit des Wettbewerbsverbots des HV, Interessenwahrnehmungspflicht des Mehrfachvertreters, Pflicht des HV zur Wahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Begriff

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 86 Abs. 1
    Auskunftspflichten des Handelsvertreters über Geschäfte mit Dritten

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 8 O 393/01
  • OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 24 U 145/02
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